Untervermietung - geht das?
Für eine Untervermietung benötigen Sie unbedingt unsere Erlaubnis. Denn uns als Vermieter interessiert es natürlich, wer in unseren Wohnungen wohnt – sei es als Mieter oder Untermieter. Die Genehmigung für eine Untervermietung beantragen Sie bitte in unserer Geschäftsstelle.