Mietvertrag mit Schlüssel
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Untervermietung

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Untervermietung von Zimmern in Ihrer Wohnung oder die Gründung einer Wohngemeinschaft unsere vorherige Zustimmung erfordert.

Wissenswertes

  • Als Vermieter sind wir natürlich daran interessiert zu wissen, wer in unseren Wohnungen lebt – sei es als Hauptmieter:in oder als Untermieter:in. Dies dient unter anderem dazu, die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Bewohner:innen zu gewährleisten sowie eventuelle rechtliche Angelegenheiten zu klären.

  • Für eine Untervermietung oder die Gründung einer Wohngemeinschaft bitten wir Sie daher, vorab unsere Erlaubnis einzuholen. Diese ist zwingend erforderlich. Bitte reichen Sie Ihren Antrag hierfür in unserer Geschäftsstelle ein. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu klären und den Prozess zu unterstützen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation in dieser Angelegenheit.

  • Der Antrag ist in schriftlicher Form einzureichen.

    Benennen Sie dabei bitte folgende Punkte:

    • Wohnungsanschrift
    • Vor- und Zuname der Wohnungsnehmer:innen im bestehenden Hauptmietvertrag
    • Vor- und Zuname der Wohnungsnehmer:innen zur Untermiete
    • Vorgesehener Zeitraum der Untervermietung
    • Originalunterschriften des beteiligten Personenkreises

     

    Die Genehmigung der Untervermietung ist auf ein Jahr befristet. Danach bedarf es einer erneuten Antragsstellung bei der Marzahner Tor.

  • Melden Sie sich gerne bei uns.

    Sie erreichen uns unter der Servicenummer 030 549942 -48

    Mo, Mi, Fr 9–13 Uhr und Di, Do 9–18 Uhr