Mitglieder machen die Genossenschaft lebendig!


Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft Marzahner Tor steht für mehr als nur Wohnen

Sie bedeutet Teil einer starken Gemeinschaft zu sein. Als Mitglied profitieren Sie nicht nur von sicheren und bezahlbaren Wohnmöglichkeiten, sondern auch von Mitbestimmungsrechten und einer aktiven Beteiligung an der Gestaltung der Genossenschaft.

Jedes Mitglied wird Miteigentümer der Genossenschaft und kann durch die Wahl von Vertretern und die Teilnahme an Versammlungen Einfluss auf die Zukunft der Gemeinschaft nehmen. Dabei fördert die Genossenschaft ein soziales Miteinander und schafft Räume, in denen sich alle wohlfühlen können.

Gemeinschaft, Verantwortung und Vertrauen stehen im Mittelpunkt – ein Zuhause, das verbindet.

Wissenswertes im Überblick

    • Wartezeiten: Günstiger Wohnraum wird immer seltener. Weil Wohnungsgenossenschaften diesen anbieten, haben sie häufig lange Wartelisten und dadurch lange Wartezeiten für die Wohnungsbewerber.

     

    • Rückzahlungszeiten nach Kündigung: Wenn man aus der Genossenschaft austreten will, dann bekommt man die Geschäftsanteile zurückgezahlt. Allerdings kann nicht sofort über das eingezahlte Geld verfügt werden (siehe hierzu: Wann bekommen ich meine Genossenschaftsanteile zurück).
  • Um bei uns wohnen zu können ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft erforderlich. Eine Anmietung von Wohnraum ohne die Mitgliedschaft gezeichnet zu haben ist nicht möglich.

    Hinweis

    Aktuell haben wir einen Aufnahmestopp für Neumitglieder. Grund dafür sind die langen Wartezeiten bei der Wohnungssuche unserer bestehenden Mitglieder.

    Neuaufnahmen sind demnach nur mit einem direkten Wohnungsangebot und nach Vorstandsbeschluss möglich.

     

  • Aktuell haben wir einen Aufnahmestopp für neue Mitglieder, denen kein konkretes Wohnungsangebot unterbreitet werden kann. Der Grund dafür ist der hohe Bedarf an Wohnraum bei bereits wohnenden Mitglieder (Veränderung von Wohnraum z.B. Vergrößerung wegen Familienzuwachs) sowie der hohe Anteil an unversorgten Mitgliedern (sind Mitglieder ohne ein Nutzungsvertrag).

    Gut zu wissen

    Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft begründet keinen Rechtsanspruch auf Wohnraumversorgung. Zum einen da das Angebot begrenzt ist und zum anderen geben weitere Parameter aus unseren Vergaberichtlinien die Möglichkeiten der Versorgung vor. Die Vergaberichtlinie steht Ihnen im Downloadbereich der Hompage sowie im unteren Abschnitt dieser Seite zur Verfügung.

  • Ein Genossenschaftsanteil beträgt 155,00 €. Vier Anteile sind als erforderliche Pflichtanteile direkt und in voller Höhe am Tag der Aufnahme einzuzahlen. Dazu kommt eine Aufnahmegebühr von einmalig 55,00 € (4 x 155,00 € = 620,00 € + 55,00 € = 675,00 €). Weitere einzuzahlende Pflichtanteile richten sich nach der jeweiligen Wohnungsgröße. Diese Regelung ist in unserer Satzung nachzulesen.

  • In der Regel läuft die Mitgliedschaft lebenslang, sofern diese nicht gekündigt wird. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Ausschluss aus der Wohnungsgenossenschaft erfolgen. Details hierzu finden Sie in § 11 unserer Satzung.

  • Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende. Somit ist immer der 30.09. eines Jahres der Stichtag für die Kündigung der Mitgliedschaft im laufenden Geschäftsjahr. Verpasst man diese Frist für den Eingang der Kündigung, so verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr.

    Merken!

    Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt nicht automatisch mit der Kündigung der Wohnung, sondern muss direkt separat erwähnt werden, da man Mitglied ohne Wohnung sein kann, aber keine Wohnung ohne Mitgliedschaft erhalten würde. Eine Kündigung der Mitgliedschaft bei bestehendem Vertragsverhältnis ist nicht möglich, sondern nur im Zusammenhang mit der Kündigung der Wohnung (Dauernutzungsvertrag).

  • Die Auszahlung der eingezahlten Genossenschaftsanteile erfolgt immer im Folgejahr des bestätigten Kündigungstermins , nach der ordentlichen Vertreterversammlung. Diese tagt immer im Juni eines jeden Jahres und bestätigt den korrekten Jahresabschluss des Vorjahres. Eine vorzeitige Auszahlung ist nicht möglich.

  • Mit einem Vertrag zugunsten Dritter regeln Sie schon heute, wer später mal Ihre Genossenschaftsanteile bekommt. Sie stellen dadurch sicher, dass Ihre Angehörigen in der Genossenschaftswohnung verbleiben und den Nutzungsvertrag übernehmen können.

    Die Vorteile in Kürze

    > Der Begünstigte muss kein Erbe sein (z. B. Lebenspartner, Tierschutzverein, Freunde)

    > Reibungsloser und unbürokratischer Ablauf bei Umschreibung der Mitgliedschaft

    > der Vertrag ist jederzeit änderbar

    > der Vertrag selbst ist lediglich eine DIN A4-Seite lang (kurz und verständlich)

    > kein Kostenaufwand (weder für den Begünstigten noch für das Mitglied)Tierschutzverein, Freunde)

    Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit uns oder nutzen Sie unsere Blankovorlage, füllen diese aus und senden Sie in zweifacher Ausfertigung an uns zur Unterschriftsgebung durch den Vorstand.

    Wichtig!

    Erst nach beidseitiger Unterschriftleistung (Mitglied und Vorstand der Wohnungsgenossenschaft) erhält der Vertrag seine Gültigkeit.


Die Mitglieder in der Satzung

Die Satzung regelt umfassend die Mitgliedschaft in der Wohnungsgenossenschaft. Sie beschreibt, wie man Mitglied wird, welche Rechte und welche Pflichten damit verbunden sind. Zudem wird festgelegt, wie die Mitglieder aktiv an Entscheidungen mitwirken können, beispielsweise durch die Teilnahme an der Mitgliederversammlung.

Die Mitgliedschaft bildet das Fundament der Genossenschaft und schafft eine starke Gemeinschaft, die auf Mitbestimmung, Solidarität und Fairness basiert.

Die Satzung der Marzahner Tor in voller Länge


Die Wohnungsvergaberichtlinien der Marzahner Tor


Mustervorlage zum Download