
Jeden Tag eine gute Tat: Unser Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat bei Marzahner Tor übernimmt in unserer Genossenschaft eine Vielzahl von Aufgaben. Als „Kontrollorgan“ arbeitet er eng mit dem Vorstand zusammen und wacht über alle Entscheidungen, die das Wohl unserer Genossenschaft und ihrer Mitglieder betreffen.
Unser Prinzip der Mitbestimmung
In gemeinsamen Sitzungen mit dem Vorstand behandelt der Aufsichtsrat eine Vielzahl von Themen, darunter Quartalsberichte, Jahresabschlüsse, Finanz- und Erfolgspläne, Stand der Projekte, Vertreterwahlen und vieles mehr. Die planmäßigen Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand bieten Gelegenheit, wichtige Themen ausführlich zu diskutieren und Beschlüsse zu fassen, die unser genossenschaftliches Leben betreffen.
Der Aufsichtsrat unserer Genossenschaft unterteilt sich in zwei Ausschüsse: den Ausschuss für Immobilienbewirtschaftung (IBW) und den Ausschuss für Finanzen, Prüfung und Innergenossenschaftliches Leben (FPL).

Wer sind die Mitglieder des Aufsichtsrats von Marzahner Tor?

Der Aufsichtsrat bei Marzahner Tor besteht derzeit aus 7 Mitgliedern. Zugelassen sind mindestens 5 und höchstens 7 Mitglieder im Alter zwischen 18 und 75 Jahren. Wer für den Aufsichtsrat kandidiert, muss persönlich Mitglied der Genossenschaft sein und eine Reihe von Fachkenntnissen mitbringen. Auf dem Bild sehen Sie das Aufsichtsratsgremium in seiner aktuellen Besetzung.
Zuletzt hat sich der Aufsichtsrat von Marzahner Tor am 25.06.2024 neu konstituiert. Derzeit setzt sich das Gremium aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Thomas Scholz (Vorsitzender des Aufsichtsrates)
- Hans-Ulrich Rausch (stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates)
- Rüdiger Deinert
- Norman Heise
- Jörg Krüger
- Andreas Lehmann
- Cornelia Mandalà
Unser Satzungsknigge
Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung geregelt. Hierbei hat er insbesondere die Leitungsbefugnis des Vorstandes gemäß Genossenschaftsgesetz zu beachten. In den §§ 25 bis 30a unserer Satzung sind die Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates sowie die Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt.
Sie wollen mehr erfahren? Unsere Satzung finden Sie im Downloadcenter
Wir sind gern für Sie da
Die Sprechstunden des Aufsichtsrates finden nur mit Terminvereinbarungen statt. Bitte nutzen Sie dafür das Terminbuchungsportal auf unserer Website oder kontaktieren Sie uns per Mail an aufsichtsrat@marzahner-tor.de.


Mitgestalten? Kandidieren!
Unsere Genossenschaft liegt Ihnen am Herzen und Sie möchten mitgestalten und an Entscheidungen beteiligt sein? Sie bringen die notwendigen Voraussetzungen mit oder erwerben sie sich bei Fort-/Weiterbildungen? Dann kandidieren Sie für den Aufsichtsrat!


Welche persönlichen und fachlichen Voraussetzungen sind für das Amt notwendig?
Um sich auf das Amt zu bewerben, benötigen Sie neben anderen Voraussetzungen Fachkenntnisse, die Sie sich im Bedarfsfall über eine Fortbildung aneignen können.
- Neben den allgemeinen Anforderungen an Bildung und Zuverlässigkeit sollten Sie über berufliche Erfahrungen und die erforderliche Sachkunde verfügen.
- Sie sollten das Genossenschaftsgesetz und die Satzung kennen.
- Sie sollten ein allgemeines Verständnis des Geschäftsmodells einer Wohnungsgenossenschaft besitzen.
- Sie sollten fähig sein, die dem Aufsichtsrat vorgelegten Berichte zu verstehen, zu bewerten und daraus eigene Schlussfolgerungen zu ziehen.
- Sie sollten die Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der zu bewertenden Geschäftsentscheidungen beurteilen können.
- Sie sollten imstande sein, die Jahresabschlussunterlagen gegebenenfalls mit Hilfe des Abschlussprüfers bewerten zu können.