Sprachrohr der Mitglieder

Aufgrund ihrer Funktion wird die Vertreterversammlung oftmals auch als „Parlament der Genossenschaft“ bezeichnet. Aus gutem Grund. Schließlich ist sie das oberste Gremium der Genossenschaft.

Im Sinne der genossenschaftlichen Selbstverwaltung sind die Aufgabenbereiche der Vertreterversammlung sehr vielfältig und bedeutungsvoll. Zu den wichtigsten gehören:

  • Kenntnisnahme und Beratung der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie des Berichts über die gesetzliche Prüfung gemäß § 59 GenG
  • Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und über die Gewinnverwendung
  • Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
  • Beschlussfassung über Änderungen der Satzung

 

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