Untervermietung - geht das?

Sie möchten ein Zimmer in Ihrer Wohnung untervermieten? Oder eine Wohngemeinschaft gründen? Bitte sprechen Sie uns vorher darauf an.

Für eine Untervermietung benötigen Sie unbedingt unsere Erlaubnis. Denn uns als Vermieter interessiert es natürlich, wer in unseren Wohnungen wohnt – sei es als Mieter oder Untermieter. Die Genehmigung für eine Untervermietung beantragen Sie bitte in unserer Geschäftsstelle.

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Hausordnung

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Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder ein bestimmtes Anliegen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich über Ihre Kontaktaufnahme.