Das oberste Gremium hat getagt
Feststellung des Jahresabschlusses
Vorstand und Aufsichtsrat haben der Vertreterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme von 155.213.535,24 Euro, einem Jahresüberschuss von 3.617.648,93 Euro und einem Bilanzgewinn von 14.572.967,98 Euro festzustellen. Gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2021 hat sich die Bilanzsumme für das abgelaufene Geschäftsjahr auf 155.213.535,24 Euro verringert (Vorjahr: 158.182.329,36 Euro).
Beschluss zur Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat haben der Vertreterversammlung auf Grundlage des festgestellten Jahresabschluss 2022 empfohlen, den Bilanzgewinn von 14.572.967,98 Euro bei den Ergebnisrücklagen unter 3. Andere Ergebnisrücklagen vollständig einzustellen.
Die Einstellung in andere Ergebnisrücklagen stärkt das Eigenkapital der Genossenschaft und damit die Möglichkeiten zur Selbstfinanzierung von Baumaßnahmen, insbesondere hinsichtlich der gesetzlich geforderten Klimaneutralität der Genossenschaft bis 2045 und der damit verbundenen erheblichen finanziellen Belastungen durch notwendige Investitionen
Entlastungserteilung
Außerdem wurden sowohl die Vorstandsmitglieder Uwe Heß und Uwe Wachsmann als auch die Mitglieder des Aufsichtsrates von der Vertreterversammlung für das Wirtschaftsjahr 2022 in Gänze entlastet.
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung für drei Jahre gewählt. Turnusmäßig schieden Herr Thomas Scholz, Herr Andreas Lehmann und Herr Jörg Krüger aus dem Gremium Aufsichtsrat aus. Alle drei Kandidaten wurden erneut in das Gremium des Aufsichtsrates gewählt. Als neues Mitglied wurde zusätzlich Frau Cornelia Mandala in den Aufsichtsrat gewählt.
Wahl des Wahlvorstandes für die Vertreterwahl 2024
Die Wahlen von Mitgliedern des Wahlvorstandes finden auf der Grundlage von § 1 der Wahlordnung statt. Der Wahlvorstand besteht aus einem Mitglied des Vorstandes, aus einem Mitglied des Aufsichtsrates und aus mindestens vier Mitgliedern der Genossenschaft. Folgende Mitglieder des Wahlvorstandes wurden nach § 1 der Wahlordnung in das Amt gewählt:
Dr. Manfred Wendt, Knut Bahl, Christine Baßin, Waltraud Rudolph, Petra Frey, Birgit Gaedigk, Monika Grosse, Roswitha Stiehl, Antje Webel und Reinhard Gränz.
Neufassung der Satzung und Wahlordnung
Die Vertreterversammlung hat auf Basis einer umfangreichen Synopse eine Neufassung der Satzung der Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eG beschlossen.. Anlass der Überarbeitung waren die Erfahrungen mit der Nutzung alternativer Versammlungs- und Sitzungsformen während der Corona-Pandemie, die jetzt in das Genossenschaftsgesetz § 43b GenG eingeflossen sind. Um künftig von der Möglichkeit alternativer Versammlungsformen Gebrauch zu machen, wurden entsprechende Regelungen in die Anpassung unserer Satzung implementiert. Gleichzeitig wurde die Überarbeitung zum Anlass genommen, um Themen wie beispielsweise die Regelungen zur Aufsichtsratswahl oder die Einberufung zur Vertreterversammlung, aufzunehmen.
Sie wollen die neue Satzung downloaden? Einfach auf unsere Website gehen:
https://www.marzahner-tor.de/downloads