Sprachrohr der Mitglieder
Im Sinne der genossenschaftlichen Selbstverwaltung sind die Aufgabenbereiche der Vertreterversammlung sehr vielfältig und bedeutungsvoll. Zu den wichtigsten gehören:
- Kenntnisnahme und Beratung der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie des Berichts über die gesetzliche Prüfung gemäß § 59 GenG
- Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und über die Gewinnverwendung
- Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
- Beschlussfassung über Änderungen der Satzung