Mieten heben nicht ab!

31.07.2013

Die Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor schränkt die Möglichkeiten zur Erhöhung der Mieten ein – freiwillig.
Marzahner Tor stellt Mietkonzeption vor.
Die Mieten in Berlin sind im Jahr 2012 noch schneller gestiegen als im Vorjahr.
Laut Tagesspiegel verzeichnet der neue Wohnungsmarktreport der Wohnungsbaugesellschaft GSW bei Neuvermietungen einen Anstieg von durchschnittlich knapp 14 Prozent. Im Jahr zuvor lag er bei rund acht Prozent. Waren bislang eher „angesagte“ Bezirke wie Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln betroffen, müssen Neumieter nun auch in Spandau und Marzahn-Hellersdorf draufzahlen. Im Hinblick auf diese Entwicklung wollen wir Ihnen erklären, was es mit der Mietkonzeption und der „freiwilligen Selbstverpflichtung“ der „Wohnfühlgenossenschaft“ auf sich hat. Die Mietkonzeption ist die verbindliche Grundlage für die Mietpolitik der Genossenschaft.

Marzahner Tor hat sich eine freiwillige Selbstverpflichtung auf die Fahne geschrieben, die sich von den gesetzlichen Rahmenbedingungen unterscheidet – zugunsten der Mieterinnen und Mieter. Sie wurde von Vorstand, Aufsichtsrat sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeinsam erarbeitet und den Vertreterinnen und Vertretern beim Frühjahrsstammtisch vorgestellt. Marzahner Tor reagiert damit auf die gesellschaftlichen und sozialen Strukturveränderungen, die der demographische Wandel mit sich bringt. Zum anderen ist das Mietkonzept auch Ausdruck einer vorausschauenden Mietpolitik und ein weiterer Meilenstein auf dem Weg Richtung „Wohnfühlgenossenschaft“.

Der Staat regelt die Mietentwicklung
Beim Thema Mietentwicklung kommt man am Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht vorbei. Laut BGB darf der Vermieter die Nettokaltmiete alle 15 Monate bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Innerhalb von drei Jahren darf sie dabei nicht mehr als 20 Prozent steigen. Ebenso darf die Festsetzung der Mietobergrenze die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal 50 Prozent überschreiten. Zudem kann bei wohnwerterhöhenden oder energiesparenden Maßnahmen mittels so genannter Modernisierungsumlage eine Erhöhung der Miete in Höhe von 11 Prozent der anrechenbaren Kosten vorgenommen werden.

Marzahner Tor handhabt das anders
Bei der Modernisierungsumlage lassen sich maximal 11 Prozent der aufgewandten Kosten bei Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in Anrechnung bringen. Marzahner Tor hat diesen Wert freiwillig auf höchstens 7 Prozent herabgestuft – und liegt damit deutlich unter den Vorgaben des Gesetzgebers. Weiterhin wurde festgelegt, dass die Miete in drei Jahren nicht mehr als 15 Prozent steigen darf. Bei Neuvertragsmieten wurde die Mietobergrenze neu festgesetzt. Sie darf die ortsübliche Vergleichsmiete um lediglich maximal 20 Prozent überschreiten, wo mit Marzahner Tor ebenfalls weit unter den gesetzlichen Bestimmungen liegen.

Vorteile für die Mitglieder
Die Mieteinnahmen sind die wichtigste Einnahmequelle der Genossenschaft. Damit werden alle Ausgaben gedeckt. Darunter in erster Linie der Erhalt und die Entwicklung des Wohnbestandes. Wenn sich aber die Mieten nicht weiter entwickeln, kann auch der Wohnbestand nicht dauerhaft erhalten werden, da sowohl die laufenden Kosten als auch die Kosten für Reparaturen und Instandhaltung laufend steigen. Daher sind eine schrittweise und moderate Anpassung der Mieten sowie eine Regelung, unter welchen Voraussetzungen und wann diese erfolgt, notwendig. Wichtig für die Mitglieder ist: Sie haben in jedem Fall einen Anspruch auf die Umsetzung bei zukünftigen Mietänderungen. Und zwar solange die Mietkonzeption in Kraft ist.