Kündigung wegen Mietschulden in der Corona Krise?

Durch unverschuldete finanzielle Schwierigkeiten in der Corona Krise wird niemand aus dem Marzahner Tor seine Wohnung verlieren müssen! Die Bundesregierung prüft derzeit besondere Kündigungs- Schutzfunktionen für die Mieterinnen und Mieter per Gesetz umzusetzen.
03.04.2020

Unabhängig davon, wird die Marzahner Tor für durch die Corona-Krise verursachte unverschuldete Mietrückstände, die ab dem 01.04.2020 entstehen, vorerst keine Kündigungen wegen Zahlungsverzug vornehmen. Die Pflicht zur Mietzahlung entfällt selbstverständlich nicht und sollte weiterhin vorrangige Priorität besitzen. In nachprüfbaren, besonderen Situationen werden wir jedoch den speziellen Einzelumständen Rechnung tragen. Jederzeit können Sie sich hierzu an unsere Forderungsmanagement oder die Mietenbuchhaltung wenden, um von Unterstützungsmaßnahmen Gebrauch zu machen. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar und werden mit Ihnen zusammen einen Lösungsweg erarbeiten. Die Kontaktdaten lauten:

Herr Schroeder
schroeder@marzahner-tor.de
T. 54 99 42 46

Frau Blum
blum@marzahner-tor.de
T. 54 99 42 25

Frau Linke
linke@marzahner-tor.de
T. 54 99 42 47.

Unsere Verfahrensweise soll den betroffenen Personen ein Stück Sicherheit geben, die dringend benötigte Wohnung nicht zu verlieren. Auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, gerichtliche Räumungsverfahren wegen Zahlungsrückstand und Zwangsräumungen werden wir in der Krisenzeit aussetzen. Die Hilfsmaßnahmen werden wir ab sofort umsetzen.

Hilfe bei Einkommensschwierigkeiten, Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit

Bei bestehenden oder sich anbahnenden Einkommensschwierigkeiten aufgrund Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeitergeld müssen Sie sich an das Jobcenter Marzahn/ Hellersdorf wenden. Erste Auskünfte erhalten Sie auch telefonisch unter T. 5555 48 2222. 

Hilfe für Selbstständige

Selbständige wenden sich bei Schwierigkeiten schnellstmöglich an die Investitionsbank Berlin und in Brandenburg an die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Hier können Sie unter www.ibb.de bzw. www.ilb.de direkte Informationen zur Antragsstellung einholen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet zudem Darlehen für Unternehmen an. Diese Informationen erhalten Sie unter www.kfw.de. Auch können Sie bei Ihrem Finanzamt eine Aussetzung von etwaigen Steuervorauszahlungen beantragen. 

Über Neuerungen oder die weitere Entwicklung zu diesen Themen werden wir uns bemühen Sie mit aktuellen Informationen auf dem Laufenden zu halten.