Bundesverfassungsgericht erklärt Mietendeckel für rechtswidrig

15.04.2021

Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Das Mietendeckel-Gesetz verstoße gegen das Grundgesetz, teilte das Gericht in Karlsruhe am 15.04. schriftlich mit. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts hat Berlin nicht die rechtliche Kompetenz, Regelungen für Miethöhen auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt zu treffen. Dieses Mietrecht sei seit seinem Inkrafttreten vor mehr als 120 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, weshalb die Länder hier keine Zuständigkeit hätten, so die Richterinnen und Richter in ihrer Begründung. (Mehr dazu unter: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/04/bundesverfassungsgericht-berlin-mietendeckel-entscheidung.html )

 

Die Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor berät sich aktuell zu den Auswirkungen dieses Urteils und wird fortlaufend darüber berichten. Unsere Mieterinnen und Mieter bitten wir zu beachten, dass von den insgesamt 4.519 Wohnungen im Bestand der Genossenschaft lediglich ein Anteil von ca. 400 Mietverhältnissen von der jüngsten Entscheidung des BHG betroffen sind. An diese Haushalte werden wir uns nach intensiver Beratung und Abwägung aller relevanten Faktoren schriftlich wenden, um mögliche Auswirkungen auf die mietvertraglichen Gegebenheiten aufzuzeigen.

 

In jedem Fall gilt: es werden - das Mietverhältnis betreffend - keinerlei negative Rechtsfolgen im Sinne eines Wohnungsverlustes für unsere Mieterinnen und  Mieter entstehen.