Immer die Ruhe bewahren

Mietschulden entstehen in der Regel in Krisensituationen, wie z.B. Trennung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, andere bestehende Schulden oder anderen sich im Leben ergebene Ereignisse und alles wächst einem dann über den Kopf. Mietschulden führen zusätzlich in eine Krise, sie sind eine Existenzbedrohung. Diese Situation führt bei vielen Menschen zu einer „Kopf in den Sand stecken Strategie“. Das WICHTIGSTE ist, Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir finden mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Lösung, die für beide Seiten zielführend ist. Wir beraten und begleiten Sie durch diese schwierige Situation, dabei gehen wir individuell auf Ihre Lebenssituation ein und behandeln Ihre Informationen stets vertraulich.

Wie verhalte ich mich bei Zahlungsproblemen?

Ich habe eine Zahlungserinnerung / Mahnung erhalten

Kontaktaufnahme mit der Mietenbuchhaltung

Ihre Ansprechpartner:    

Sophie Blum, Tel.: 030/54 99 42 25 oder blum@marzahner-tor.de

Doreen Linke, Tel.: 030/54 99 42 47 oder linke@marzahner-tor.de

 

Wo finde ich noch Unterstützung?

Zuständige Ämter:

Bundesagentur für Arbeit

Janusz-Korczak-Str. 32

12627 Berlin

Beantragung von :

Arbeitslosengeld

 

 

Jobcenter Marzahn-Hellersdorf

Allee der Kosmonauten 29

12681 Berlin

Beantragung von z.B.:

ALG II

 

Sozialamt Marzahn-Hellersdorf

Riesaer Str. 94

12627 Berlin

Beantragung von :

Grundsicherung im Alter

Hilfe bei drohender Wohnungslosigkeit

 

 

Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf

Premnitzer Str. 13

12681 Berlin

Beantragung von :

Wohngeld (Mietzuschuss)

 

Externe Beratungsstellen: 

 

Julateg Marzahn-Hellersdorf

www.schuldnerberatung-Julateg.de

Schuldnerberatung (kostenlos)

 

 

DRK Nordost

www.drk-berlin-nordost.de

 

 

Sozialpsychiatrischer Dienst ( SpD) :

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Janusz-Korczak-Str. 32, 12627 Berlin

Tel.: 030-90 293 3751

Auf Ihren Wunsch oder bei Bedarf stellt der SpD einen Kontakt her

  • zum Sozialamt
  • zum Arbeitsamt
  • zur Betreuungsbehörde
  • zur Sozialstation
  • zu Wohnungsbaugesell- bzw. -genossenschaften
  • zu Suchtberatungsstellen
  • zu Schuldnerberatungsstellen
  • zu Kontakt- und Beratungsstellen, usw.

 

 

Berliner Krisendienst

Irenenstraße 21 A

10317 Berlin

Tel.: 030-390 63 70

 

 

Bürgertelefon hilft bei allen Fragen zu Zuständigkeiten

Tel.: 115

 

 

Wann ist die Miete zu zahlen ?

Die Miete ist gesetzlich nach §556b Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) monatlich spätestens zum 3. Werktag des jeweiligen Monats im Voraus zu zahlen. Samstage, Sonntage und Feiertage sind hier nicht als Werktage zu betrachten. Längerfristig abweichende Regelungen sind nicht möglich.

 

Es besteht die Möglichkeit, eine Monatsmiete über drei Monate hinweg anzusparen und für diesen Zeitraum eine Sonderregelung zu vereinbaren. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Mietenbuchhaltung:

 

Ihre Ansprechpartner:    

Sophie Blum, Tel.: 030/54 99 42 25 oder blum@marzahner-tor.de

Doreen Linke, Tel.: 030/54 99 42 47 oder linke@marzahner-tor.de

 

Wie verhalte ich mich bei Themen rund um Mietabbuchungen und Bankverbindungen?

Mietabbuchungen

Wünschen Sie, dass die Miete monatlich von Ihrem Bankkonto abgebucht werden soll, können Sie dies gern bei den Mitarbeiterinnen der Mietenbuchhaltung beantragen. Der Antrag kann sowohl telefonisch, als auch schriftlich und per E-Mail erfolgen.

Im Anschluss teilen Sie die Bankverbindung des Kontos mit, von dem die Miete eingezogen werden soll und unterschreiben ein SEPA – Lastschriftmandat.

Es muss nicht zwingend vom Konto des Vertragspartners abgebucht werden. Wichtig ist aber, dass immer der Kontoinhaber das SEPA – Lastschriftmandat unterzeichnet.

Sollten Sie im Laufe der Zeit wünschen, dass von einem anderen Konto mit anderem Kontoinhaber abgebucht wird, muss ein neues SEPA – Lastschriftmandat erstellt und unterzeichnet werden.

 

Änderung von Bankverbindungen

Sofern bereits ein gültiges SEPA – Lastschriftmandat bei uns besteht und sich der Kontoinhaber nicht ändert, ist kein neues SEPA – Lastschriftmandat bei Änderung der Bankverbindung nötig.

Bitte teilen Sie Ihre neue Bankverbindung schriftlich und unterschrieben mit. Gern auch per E-Mail, vorausgesetzt, dass das unterschriebene Schreiben im Anhang zu finden ist.

Das Schreiben bedarf keiner vorgeschriebenen Form.

 

Kündigung von SEPA – Lastschriftmandaten

Sie können Ihr SEPA – Lastschriftmandat jederzeit zum Folgemonat kündigen, unter der Voraussetzung, dass die Kündigung rechtzeitig eingeht. SEPA - Mandatskündigungen müssen vom Kontoinhaber unterzeichnet werden.

 

Generell gilt: Bitte teilen Sie uns alle Änderungen und Kündigungen von SEPA – Lastschriftmandaten so früh wie möglich, spätestens jedoch ca. zwei Wochen vor dem gültig werden mit, um eine Berücksichtigung im Folgemonat gewährleisten zu können.

 

Wie verhalte ich mich bei letzten Mahnungen und gerichtlichen Mahnverfahren?

Sie haben eine letzte Mahnung von uns erhalten. Das bedeutet, dass Sie auf die vorhergehende Zahlungserinnerung sowie unsere erste Mahnung bislang keine Zahlung geleistet haben.

Die genaue Zusammensetzung des Rückstands ist in der letzten Mahnung auf Seite 2 noch einmal erläutert. Um ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine etwaige Kündigung abzuwenden, sollten Sie eine kurzfristige Zahlung vornehmen oder sich mit dem Bereich Forderungsmanagement in Verbindung setzen.

 

Ihr Ansprechpartner Forderungsmanagement

Mirko Schröder Tel. 030/54 99 42 46 oder schroeder@marzahner-tor.de

 

Sie haben einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Wedding erhalten. In diesem Fall haben wir unsere Forderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht. Der im Mahnbescheid aufgeführte Gesamtforderungsbetrag muss nunmehr an uns gezahlt werden. Zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sollten Sie sich mit dem Bereich Forderungsmanagement in Verbindung setzen.

 

Wie verhalte ich mich bei fristlosen Kündigungen und drohendem Wohnungsverlust?

Aufgrund eines kündigungsrelevanten Mietrückstandes wurde das Mietverhältnis außerordentlich fristlos beendet. In der Kündigung wurde der Gesamtrückstand benannt und eine Frist zur Wohnungsrückgabe gesetzt. Bei einer ersten Kündigung wegen Zahlungsverzug besteht die gesetzliche Möglichkeit zur Heilung der Kündigung.

 

Bezüglich der Wohnungsrückgabe setzen Sie sich bitte mit dem Bereich Forderungsmanagement in Verbindung. Bei nicht erfolgter Wohnungsrückgabe werden wir eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht Lichtenberg einreichen. Dies lässt sich unter Umständen durch weitere Absprachen mit uns verhindern.

 

Ansprechpartner Forderungsmanagement

Mirko Schröder Tel. 030/54 99 42 46 oder schroeder@marzahner-tor.de

 

Themen, die im Bereich der Betriebskosten bearbeitet werden:

  • Fragen rund um die Betriebskostenabrechnung (verbrauchsabhängige und nicht verbrauchsabhängige Kosten)
  • Ermittlung des Abrechnungsergebnisses (Guthaben/Nachzahlung) aus der Betriebskostenabrechnung
  • Ermittlung der monatlichen Vorauszahlungshöhen
  • Prüfung von Änderungswünschen der monatlichen Vorauszahlungen für die Betriebskostenpositionen (Betriebskosten, Heizung, Wasser)

Ihre Ansprechpartner Betriebskosten:      

Beate Pohle       030 54 99 42 32          pohle@marzahner-tor.de

Klaus Queck      030 54 99 42 38          queck@marzahner-tor.de

 

Hinweis:

Bei Fragen/Abstimmungen zu den Zahlungsmodalitäten der Abrechnungsergebnisse wie Guthaben oder Nachzahlungen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter*innen in der Mietbuchhaltung bzw. dem Forderungsmanagement.

Mietenbuchhaltung:                            

Sophie Blum      030 54 99 42 25 blum@marzahner-tor.de

Doreen Linke     030 54 99 42 47 linke@marzahner-tor.de

Forderungsmanagement:                     

Mirko Schröder  030 54 99 42 25 schroeder@marzahner-tor.de

 

 

 

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