Winterdienst bei Marzahner Tor

Wer ist wofür zuständig?
18.12.2017

Der Winterdienst in der Genossenschaft wird unterschieden in den manuellen und maschinellen Winterdienst. Der maschinelle Winterdienst wird von einem Räumfahrzeug erledigt und umfasst Gehwege und Zuwegungen. Der manuelle Winterdienst wird per Hand erledigt und umfasst die Bereiche für die das Räumfahrzeug nicht geeignet ist, in der Regel sind das die Bereiche vor den Hauseingängen bis zum Gehweg. Beides wird bei der Marzahner Tor von der Firma Krüger übernommen. Die Hausmeister sind hingegen nicht für den regulären Winterdienst zuständig, sie befreien aber die Müllstandsflächen insbesondere die Mülltonnen von Schnee und Eis.

Darüber hinaus kontrollieren die Hausmeister die Arbeiten der Firma Krüger und melden an die Marzahner Tor, sollte gegebenenfalls nicht geräumt worden sein. Sollte unseren Mieterinnen und Mietern in der Winterdienstsaison Auffälligkeiten in der Beräumung von Schnee und Eis auffallen, können Sie sich an den Hausmeister oder direkt an die Genossenschaft wenden.

Gemäß dem Straßenreinigungsgesetz ist die Beräumung von Glätte unverzüglich nach ihrem Entstehen zu bekämpfen, Schnee unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu räumen. Dauert der Schneefall über 20:00 Uhr hinaus an, oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glättebildung ein, so ist der Winterdienst bis 07:00 Uhr (sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr) des folgenden Tages durchzuführen. Den Winterdienst auf dem öffentlichen Straßenland übernimmt die Berliner Stadtreinigung (BSR). Die BSR räumt vorrangig die Hauptstraßen, Kreuzungen und Einmündungen aller verkehrswichtigen Hauptverkehrsstraßen einschließlich der BVG Haltebuchten sowie weiteren Straßen mit liniengebundenem Personennahverkehr. Die Nebenstraßen, zu denen auch die Straßen vor unseren Gebäuden gehören, werden von der BSR nachrangig geräumt.