Immer die Ruhe bewahren
Wie verhalte ich mich bei Zahlungsproblemen?
Ich habe eine Zahlungserinnerung / Mahnung erhalten
Kontaktaufnahme mit der Mietenbuchhaltung
Ihre Ansprechpartner:
Sophie Blum, Tel.: 030/54 99 42 25 oder blum@marzahner-tor.de
Doreen Linke, Tel.: 030/54 99 42 47 oder linke@marzahner-tor.de
Wo finde ich noch Unterstützung?
Zuständige Ämter:
Bundesagentur für Arbeit
Janusz-Korczak-Str. 32
12627 Berlin
Beantragung von :
Arbeitslosengeld
Jobcenter Marzahn-Hellersdorf
Allee der Kosmonauten 29
12681 Berlin
Beantragung von z.B.:
ALG II
Sozialamt Marzahn-Hellersdorf
Riesaer Str. 94
12627 Berlin
Beantragung von :
Grundsicherung im Alter
Hilfe bei drohender Wohnungslosigkeit
Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf
Premnitzer Str. 13
12681 Berlin
Beantragung von :
Wohngeld (Mietzuschuss)
Externe Beratungsstellen:
Julateg Marzahn-Hellersdorf
www.schuldnerberatung-Julateg.de
Schuldnerberatung (kostenlos)
DRK Nordost
Sozialpsychiatrischer Dienst ( SpD) :
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Janusz-Korczak-Str. 32, 12627 Berlin
Tel.: 030-90 293 3751
Auf Ihren Wunsch oder bei Bedarf stellt der SpD einen Kontakt her
- zum Sozialamt
- zum Arbeitsamt
- zur Betreuungsbehörde
- zur Sozialstation
- zu Wohnungsbaugesell- bzw. -genossenschaften
- zu Suchtberatungsstellen
- zu Schuldnerberatungsstellen
- zu Kontakt- und Beratungsstellen, usw.
Berliner Krisendienst
Irenenstraße 21 A
10317 Berlin
Tel.: 030-390 63 70
Bürgertelefon hilft bei allen Fragen zu Zuständigkeiten
Tel.: 115
Wann ist die Miete zu zahlen ?
Die Miete ist gesetzlich nach §556b Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) monatlich spätestens zum 3. Werktag des jeweiligen Monats im Voraus zu zahlen. Samstage, Sonntage und Feiertage sind hier nicht als Werktage zu betrachten. Längerfristig abweichende Regelungen sind nicht möglich.
Es besteht die Möglichkeit, eine Monatsmiete über drei Monate hinweg anzusparen und für diesen Zeitraum eine Sonderregelung zu vereinbaren. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Mietenbuchhaltung:
Ihre Ansprechpartner:
Sophie Blum, Tel.: 030/54 99 42 25 oder blum@marzahner-tor.de
Doreen Linke, Tel.: 030/54 99 42 47 oder linke@marzahner-tor.de
Wie verhalte ich mich bei Themen rund um Mietabbuchungen und Bankverbindungen?
Mietabbuchungen
Wünschen Sie, dass die Miete monatlich von Ihrem Bankkonto abgebucht werden soll, können Sie dies gern bei den Mitarbeiterinnen der Mietenbuchhaltung beantragen. Der Antrag kann sowohl telefonisch, als auch schriftlich und per E-Mail erfolgen.
Im Anschluss teilen Sie die Bankverbindung des Kontos mit, von dem die Miete eingezogen werden soll und unterschreiben ein SEPA – Lastschriftmandat.
Es muss nicht zwingend vom Konto des Vertragspartners abgebucht werden. Wichtig ist aber, dass immer der Kontoinhaber das SEPA – Lastschriftmandat unterzeichnet.
Sollten Sie im Laufe der Zeit wünschen, dass von einem anderen Konto mit anderem Kontoinhaber abgebucht wird, muss ein neues SEPA – Lastschriftmandat erstellt und unterzeichnet werden.
Änderung von Bankverbindungen
Sofern bereits ein gültiges SEPA – Lastschriftmandat bei uns besteht und sich der Kontoinhaber nicht ändert, ist kein neues SEPA – Lastschriftmandat bei Änderung der Bankverbindung nötig.
Bitte teilen Sie Ihre neue Bankverbindung schriftlich und unterschrieben mit. Gern auch per E-Mail, vorausgesetzt, dass das unterschriebene Schreiben im Anhang zu finden ist.
Das Schreiben bedarf keiner vorgeschriebenen Form.
Kündigung von SEPA – Lastschriftmandaten
Sie können Ihr SEPA – Lastschriftmandat jederzeit zum Folgemonat kündigen, unter der Voraussetzung, dass die Kündigung rechtzeitig eingeht. SEPA - Mandatskündigungen müssen vom Kontoinhaber unterzeichnet werden.
Generell gilt: Bitte teilen Sie uns alle Änderungen und Kündigungen von SEPA – Lastschriftmandaten so früh wie möglich, spätestens jedoch ca. zwei Wochen vor dem gültig werden mit, um eine Berücksichtigung im Folgemonat gewährleisten zu können.
Wie verhalte ich mich bei letzten Mahnungen und gerichtlichen Mahnverfahren?
Sie haben eine letzte Mahnung von uns erhalten. Das bedeutet, dass Sie auf die vorhergehende Zahlungserinnerung sowie unsere erste Mahnung bislang keine Zahlung geleistet haben.
Die genaue Zusammensetzung des Rückstands ist in der letzten Mahnung auf Seite 2 noch einmal erläutert. Um ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine etwaige Kündigung abzuwenden, sollten Sie eine kurzfristige Zahlung vornehmen oder sich mit dem Bereich Forderungsmanagement in Verbindung setzen.
Ihr Ansprechpartner Forderungsmanagement
Mirko Schröder Tel. 030/54 99 42 46 oder schroeder@marzahner-tor.de
Sie haben einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Wedding erhalten. In diesem Fall haben wir unsere Forderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht. Der im Mahnbescheid aufgeführte Gesamtforderungsbetrag muss nunmehr an uns gezahlt werden. Zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sollten Sie sich mit dem Bereich Forderungsmanagement in Verbindung setzen.
Wie verhalte ich mich bei fristlosen Kündigungen und drohendem Wohnungsverlust?
Aufgrund eines kündigungsrelevanten Mietrückstandes wurde das Mietverhältnis außerordentlich fristlos beendet. In der Kündigung wurde der Gesamtrückstand benannt und eine Frist zur Wohnungsrückgabe gesetzt. Bei einer ersten Kündigung wegen Zahlungsverzug besteht die gesetzliche Möglichkeit zur Heilung der Kündigung.
Bezüglich der Wohnungsrückgabe setzen Sie sich bitte mit dem Bereich Forderungsmanagement in Verbindung. Bei nicht erfolgter Wohnungsrückgabe werden wir eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht Lichtenberg einreichen. Dies lässt sich unter Umständen durch weitere Absprachen mit uns verhindern.
Ansprechpartner Forderungsmanagement
Mirko Schröder Tel. 030/54 99 42 46 oder schroeder@marzahner-tor.de
Themen, die im Bereich der Betriebskosten bearbeitet werden:
- Fragen rund um die Betriebskostenabrechnung (verbrauchsabhängige und nicht verbrauchsabhängige Kosten)
- Ermittlung des Abrechnungsergebnisses (Guthaben/Nachzahlung) aus der Betriebskostenabrechnung
- Ermittlung der monatlichen Vorauszahlungshöhen
- Prüfung von Änderungswünschen der monatlichen Vorauszahlungen für die Betriebskostenpositionen (Betriebskosten, Heizung, Wasser)
Ihre Ansprechpartner Betriebskosten:
Beate Pohle 030 54 99 42 32 pohle@marzahner-tor.de
Klaus Queck 030 54 99 42 38 queck@marzahner-tor.de
Hinweis:
Bei Fragen/Abstimmungen zu den Zahlungsmodalitäten der Abrechnungsergebnisse wie Guthaben oder Nachzahlungen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter*innen in der Mietbuchhaltung bzw. dem Forderungsmanagement.
Mietenbuchhaltung:
Sophie Blum 030 54 99 42 25 blum@marzahner-tor.de
Doreen Linke 030 54 99 42 47 linke@marzahner-tor.de
Forderungsmanagement:
Mirko Schröder 030 54 99 42 25 schroeder@marzahner-tor.de